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Selbstständige: Lohnen sich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?

[11.08.2008] -
Die meisten Selbstständige haben die Wahl, privat fürs Alter vorzusorgen oder Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Diese Wahl will gut überlegt sein, denn die gesetzliche Rentenversicherung ist in vielen Punkten besser als ihr Ruf.

Für den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit gibt es gute Gründe:
  •     bessere Verdienstmöglichkeiten,
  •     mehr Unabhängigkeit
  •     und Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung
  •     oder aber auch drohende Arbeitslosigkeit.
Doch wie sieht es mit der finanziellen Absicherung des Ruhestands aus, wenn die Rentenversicherungspflicht entfällt, sofern vorher ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand?

Um die Rente selbst kümmern

Auf einen ausreichenden Erlös aus der späteren Geschäftsübergabe lässt sich nur spekulieren. Er bildet jedenfalls – zumindest am Anfang – keine sichere Basis. Besser sind monatliche Rücklagen, möglichst in Form insolvenzgeschützter Versicherungen, wie beispielsweise die Riester- und Rürup-Renten.

Eine weitere Möglichkeit bietet die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Sie ermöglicht Selbstständigen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, einen Antrag auf Pflichtversicherung zu stellen.

Allerdings sind mehr als 100 selbstständige Berufe ohnehin rentenversicherungspflichtig, wie z.B. Lehrer und Erzieher, Künstler und Publizisten, Hebammen und Handwerksmeister sowie Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.

Für die anderen stellt sich die Frage, welche Vorteile ihnen die Beitragszahlung in die Staatskasse bringt, zumal sie – bis auf Künstler und Publizisten – keinen Zuschuss von ihren Auftraggebern erhalten, sondern den vollen Beitrag in Höhe von 19,9 Prozent Ihres zu versteuernden Gewinns zahlen müssen. Eine Ausnahme gibt es für Jungselbstständige in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit: Sie müssen nur den halben Regelbeitrag zahlen.

Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung


Neben der zu erwartenden Rente, die in ähnlicher Höhe auch mit einer privaten Rentenversicherung vergleichbar sicher zu erzielen ist, gibt es vier Vorzüge der Sozialrente:
  •     Vorteile für Frauen,
  •     Vorteile für Kranke oder Gesundheitsgefährdete,
  •     Riester-Förderung,
  •     steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
Tipp
Die Rendite der Beiträge für die Altersrente liegt nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung derzeit für Neurentner bei etwa 3,5 Prozent für Männer und 4,1 Prozent für Frauen. Das sind freilich Durchschnittswerte, die für Selbstständige nur halb so hoch ausfallen, weil die meisten von Ihnen den vollen Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent leisten müssen. Ausnahme: Künstler und Publizisten, die nur den halben Beitrag in die Künstlersozialkasse einzahlen. Selbstständige haben anders als Angestellte keinen Arbeitgeber, der den Arbeitgeberanteil für sie übernimmt. Die Rendite der Rentenbeiträge liegt deshalb für Selbstständige – bezogen auf die von ihnen selbst eingezahlten Beiträge – bei etwa 1,75 Prozent für Männer und 2,05 Prozent für Frauen.

Vorteile für Frauen
Im Unterschied zur privaten Rentenversicherung einschließlich der Rürup-Rente gilt in der GRV der Grundsatz "gleiche Rente für gleichen Beitrag". Dieses Unisex-Prinzip besteht auch bei der Riester-Rente. Dadurch erhalten Frauen durchschnittlich mehr Rente fürs Geld, weil sie statistisch gesehen länger leben als Männer und ihre Rente länger beziehen.
Außerdem gibt es von der Rentenkasse beitragsfreie Bonuspunkte für Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen und bestimmter Ausbildungszeiten. Damit kann kein privater Versicherer aufwarten.

Frauen bis einschließlich Jahrgang 1951 können außerdem vor dem 65. Lebensjahr ohne Rentenabschläge Altersruhegeld beziehen.

Tipp
Da Frauen in den Genuss von familienpolitischen Sonderleistungen der Rentenversicherung kommen, sollten selbstständige Unternehmerinnen, die sonst nicht auf die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren kommen, auf jeden Fall diese Wartezeit durch Beitragszahlung auffüllen. Dazu reicht freilich auch schon ein Minijob.

Vorteile für Kranke

Wer in der GRV pflichtversichert ist, hat bei dauerhafter Krankheit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei Eintritt in die GRV gibt es anders als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung keine Gesundheitsprüfung.

Dagegen wird vor Abschluss einer privaten Versicherung wegen Berufsunfähigkeit die Gesundheit eingehend geprüft. Gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen führen zu Risikozuschlägen oder das Unternehmen lehnt den Abschluss der Versicherung ab.

Tipp
Wer wegen gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten hat, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, sollte die Chance einer Pflichtversicherung in der GRV nutzen. Das gilt insbesondere für Berufe mit hoher körperlicher Belastung, wie beispielsweise selbstständige Automechaniker, Dachdecker, Krankengymnasten und Masseure.

Lesen Sie weiter in Teil 2:

  •     Vorteil durch Riester-Förderung
  •     Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
  •     Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung
  •     Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung auf Antrag
  •     Fazit: Lohnen sich für Selbstständige GRV-Beiträge?


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