| Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Die 18-monatige Kündigungsfrist nach Versicherungsbeginn gilt dann nicht. Ausnahme: Wenn Sie einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, steht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie im Februar kündigen, können zum 1. Mai in die neue Kasse wechseln. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Neuerdings besteht Krankenversicherungspflicht, deshalb müssen Sie beim Wechsel eine neue Versicherung nachweisen. Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse stellt jedoch keine dauerhafte Lösung des Beitragsproblems dar, weil zu erwarten ist, dass auch die anderen Krankenkassen zu diesem Mittel der Geldbeschaffung greifen müssen. Einige Kassen garantieren freilich zumindest für dieses Jahr einen stabilen Monatsbeitrag ohne Zusatz. Den einzigen dauerhaften Schutz gegen Zusatzbeiträge stellt eine private Krankenversicherung dar. Doch ein Wechsel lohnt sich nur in jungen Jahren und bei guter Gesundheit. Viele Privatversicherte müssen in diesem Jahr mit Beitragsanhebungen von weit mehr als einem Prozent rechnen. |