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Krankenkassen: Zusatzbeitrag gegen Rationierung

[04.02.2010] -
Zusatzbeiträge bis zu 37,50 Euro im Monat verlangen einige Krankenkassen rückwirkend zum 1.1.2010 von ihren Versicherten.

Betroffen vom derzeit maximal möglichen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Bruttoeinkommens bis 3.750 Euro sind 170.000 Kunden der Betriebskrankenkasse Heilberufe und 40.000 Versicherte der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln (GBK).

Einige größere Krankenkassen mit insgesamt mehr als 12 Millionen Mitgliedern, darunter eine AOK, die DAK und die Deutsche BKK, erheben einen pauschalen Zusatzbeitrag von monatlich 8 Euro von ihren Versicherten.

Wegen der politisch gewollten Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds kommen die Kassen nicht mit den regulären Beiträgen aus. Sie können deshalb von jedem Versicherten bis zu 8 Euro pro Monat erheben, ohne sich an dessen Einkommen stören zu müssen. Ansonsten ist der Zusatzbeitrag auf ein Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens bis zur aktuellen Beitragsbemessung von 3.750 Euro im Monat begrenzt.

Tipp
Diesen Zusatzbeitrag müssen Sie leider in voller Höhe selbst zahlen. Weder Arbeitgeber nach Rentenkassen geben Ihnen einen Zuschuss. Bezieher von Mehrfachrenten (z.B. gesetzliche Rente und Betriebsrente) sollten aufpassen, dass sie nicht doppelt zu Kasse gebeten werden.

Diese erste Welle von Zusatzbeiträgen ist mit Sicherheit noch nicht das Ende vom Lied. Spätestens im Jahr 2011 reichen weder die acht Euro pro Monat noch die ein Prozent des Einkommens aus, um den Fehlbetrag der Kassen zu decken. Änderungen am System sind bereits in der politischen Diskussion (Stichwort "Kopfpauschale").

Vor dem Hintergrund der maroden Kassen des Bunds wird man versuchen, bei den Sozialsystemen zu sparen. Deshalb begründen die Krankenkassen die Erhebung eines Zusatzbeitrags als "Chance, drohende Rationierungen im gesetzlichen Gesundheitssystem zu vermeiden", so die "Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten". Für eine gute Versorgung geben die Patienten (notgedrungen) "gern" Geld aus.

Tipp
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Die 18-monatige Kündigungsfrist nach Versicherungsbeginn gilt dann nicht. Ausnahme: Wenn Sie einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, steht Ihnen kein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie im Februar kündigen, können zum 1. Mai in die neue Kasse wechseln. Während der Kündigungsfrist muss der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden. Neuerdings besteht Krankenversicherungspflicht, deshalb müssen Sie beim Wechsel eine neue Versicherung nachweisen. Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse stellt jedoch keine dauerhafte Lösung des Beitragsproblems dar, weil zu erwarten ist, dass auch die anderen Krankenkassen zu diesem Mittel der Geldbeschaffung greifen müssen. Einige Kassen garantieren freilich zumindest für dieses Jahr einen stabilen Monatsbeitrag ohne Zusatz. Den einzigen dauerhaften Schutz gegen Zusatzbeiträge stellt eine private Krankenversicherung dar. Doch ein Wechsel lohnt sich nur in jungen Jahren und bei guter Gesundheit. Viele Privatversicherte müssen in diesem Jahr mit Beitragsanhebungen von weit mehr als einem Prozent rechnen.


Kommentar von Peter Hauke: "Ich habe in meiner Privaten seit Jahresanfang einen Aufschlag von rund 10 Prozent zu zahlen. Das sind gut 20 Euro monatlich mehr! Ich bin mit 20 Jahren und einer großen Anwartschaft eingestiegen. Heute mit 58 Jahren bin ich Pensionär!"

Wenn auch Sie einen Kommentar schreiben möchten, mailen Sie an: michael.santak@akademische.de.


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