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So nutzen Sie die Pflegezeit

[23.07.2010] -

Seit 1.7.2008 haben Sie die Möglichkeit, bei akutem Pflegebedarf eines Angehörigen bis zu zehn Tage frei zu bekommen. Diese Regelung gilt für abhängig Beschäftigte in Firmen aller Größenordnungen. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit verlangen.

Ob Sie in diesen zehn Tagen Ihre Bezahlung weiterhin erhalten, ist mit dem Arbeitgeber zu klären. I.d.R. haben Sie bei "vorübergehender Verhinderung" einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung.
Bei längerem Pflegebedarf des Angehörigen können Sie nach Ankündigung bei Ihrem Arbeitgeber bis zu sechs Monate unbezahlten Pflegeurlaub ("Pflegezeit") nehmen. Diese Regelung gilt nur für Firmen mit mehr als 15 Angestellten.

Tipp
Beamte können sich zur Pflege eines Angehörigen bis zu zwölf Jahre lang vom Dienst befreien lassen.


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