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Mehreren Krankenkassen droht die Pleite, aber keine Gefahr für die Versicherten

[26.07.2010] -

Das Gesundheitssystem steht vor einem Rekord-Defizit und auch vielen Krankenkassen geht es nicht gut. Mehreren Krankenkassen droht die Insolvenz.

Den Anfang machten drei Betriebskrankenkassen – die GBK Köln, die BKK für Heilberufe sowie die City BKK: Die drei Kassen kündigten im Juni 2010 dem Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen ausübt, eine mögliche Zahlungsunfähigkeit an.

Finanznot größer als  gedacht

Wie der Focus kürzlich meldete, ist die Finanznot unter den 157 Krankenkassen noch viel größer als bislang angenommen. Intern stufte danach der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis der Finanzergebnisse im vierten Quartal 2009 23 Kassen als „gefährdet“ ein, darunter 20 Betriebskrankenkassen. Und das Bundesversicherungsamt habe bestätigt, dass ihm bereits 19 Kassen gemeldet wurden, bei denen im letzten Quartal die Ausgaben deutlich über den Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds lagen.

Doch die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht neu. Schon in den vergangenen Jahren erlaubte der Gesetzgeber den Krankenkassen, bei unzureichender Finanzlage auch einmal Schulden zu machen. So konnten Beiträge zumindest vorübergehend künstlich niedrig gehalten und Wettbewerbsvorteile erlangt werden. Zusätzlich startete der Gesundheitsfonds mit einer Finanzausstattung, die leicht unter der des voraussaussichtlichen Bedarfs der Krankenkassen lag.

Die Idee: Auf diese Weise sollte ein Wettbewerb beim Sparen ausgelöst werden. Zugleich ermöglichte man den Kassen, sich ggf. bei den Versicherten über die Erhebung von Zusatzbeiträgen die fehlenden Mittel zu besorgen. Doch der Zusatzbeitrag hat gerade im Bereich der Betriebskrankenkassen dazu geführt, dass die Erhebung von Zusatzbeiträgen Kündigungswellen auslöste, sodass für die klammen Kassen statt der erhofften Mehreinnahmen finanziell die Luft noch dünner wurde. Für die Versicherten stellt sich damit eine Reihe von Fragen:


Können Kassen insolvent werden?

Theoretisch ja, praktisch nein. Hat eine Kasse drohende Insolvenz angemeldet, wird zuerst nach einer Möglichkeit gesucht, die Schließung zu verhindern – z.B. durch eine Fusion mit einer anderen, finanziell potenteren Kasse der gleichen Art (BKK, AOK, Ersatzkasse). Der Versicherungsschutz ist nicht in Gefahr. U.U. wird allerdings die übernehmende Kasse finanziell geschwächt und kann dann ihren Mitgliedern möglicherweise freiwillige Leistungen nur noch in reduziertem Umfang anbieten. Ggf. hilft auch der zuständige Verband. Allerdings könnten auf Dauer auch andere Kassen in den Strudel geraten. Kassenmanager und Gesundheitspolitiker warnen deshalb vor einer Pleitewelle.

Manche Experten befürchten einen Domino-Effekt, bei dem eine Kasse nach der anderen in Geldschwierigkeiten kommen könnte. Sollte gar eine der großen Ersatzkassen (z.B. DAK, BEK, TK) insolvent werden, würden wohl alle Beitragszahler finanziell herangezogen werden. Doch das ist aktuell kein Thema. Für die Versicherten besteht also kein Grund zur Panik, wenn eine Kasse insolvent wird. Und selbst wenn eine Kasse tatsächlich pleite geht, kann den Versicherten nichts passieren, da die Kassen untereinander haften.

Welche Nachteile drohen den Versicherten?

Was den normalen Leistungskatalog betrifft, haben die Kassenmitglieder nichts zu befürchten. Sie können entweder die Sanierung aus eigener Kraft oder durch Fusion abwarten oder zu einer anderen Kasse wechseln. Auf laufende ärztliche Behandlungen hat der Kassenwechsel keine Auswirkungen. Bereits begonnene Behandlungen werden von der neuen Kasse weiter finanziert.

Problematisch sind Bonus-Programme: Den Bonus dürften insolvente Kassen nicht mehr zahlen. Schwierigkeiten gibt es auch bei privaten Zusatztarifen, die über die Krankenkasse abgeschlossen wurden. Diese Tarife dürften spätestens bei einer Fusion beendet werden.

Tipp
Es ist unbedingt empfehlenswert, private Zusatzversicherungen, z.B. für stationäre Krankenhausbehandlung oder privates Krankentagegeld, direkt bei einem privaten Krankenversicherer abzuschließen und nicht über eine Krankenkasse. Denn dadurch bindet man sich an eine bestimmte Kasse. Bei Einführung oder Anhebung von Zusatzbeiträgen oder eben im Falle drohender Insolvenz kann man dann nur unter Inkaufnahme von Nachteilen (Kündigung und teurer Neuabschluss der Zusatzversicherung) die bisherige Kasse kündigen.

Im Pleitefall neue Kasse suchen

Wenn eine Kasse tatsächlich schließen muss, muss sie ihre Mitglieder sowie deren Arbeitgeber darüber informieren. Bis 14 Tage nach der Schließung hat der Versicherte Zeit, sich für eine neue Kasse zu entscheiden. Unternimmt er selbst nichts, sucht der Arbeitgeber oder die gesetzliche Rentenversicherung eine neue Krankenkasse aus. 

Tipp
Im Fall einer drohenden Insolvenz sollten Sie sich vorab über die Leistungsspektrum und etwaige Zusatzbeiträge anderer Kassen informieren, damit Sie wissen, zu welcher Kasse Sie wechseln möchten oder – bei angemeldeter Insolvenz – müssen. Unter Umständen können Sie sogar Geld sparen, etwa wenn Sie bei Ihrer bisherigen Kasse einen Zusatzbeitrag zahlen mussten und die neue Kasse ohne diesen auskommt.

Wie finde ich eine sichere Kasse?

Nun, finanziell über alle Zweifel erhaben dürften zumindest jene Kassen sein, die Ihren Mitgliedern noch Prämien auszahlen, also nicht verbrauchte Beiträge erstatten. Laut Focus gehören in diesem Jahr dazu BKK ALP Plus, BKK Karl Mayer, G&V BKK und hkk. Doch ob das auf Dauer so bleibt, ist fraglich. Fest steht, dass eine kleine BKK für Kostenverschiebungen in ihrem Versichertenbereich anfälliger ist als eine große Ersatzkasse oder eine AOK. Wer also von vornherein auf Nummer sicher gehen möchte, orientiert sich an den Großen der Branche, zumal der Gesetzgeber sowieso ein weiteres Schrumpfen der Kassenanzahl wünscht.


Habe ich bei drohender Insolvenz ein Sonderkündigungsrecht?

Nein. Spekulationen über Finanzprobleme sind kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht greift aber für den Fall, dass eine klamme Kasse einen Zusatzbeitrag einführt oder erhöht. In allen anderen Fällen gilt das normale Kündigungsrecht: Danach hat jeder Versicherte das Recht, seine Kasse zu wechseln, wenn er seit mindestens 18 Monaten dort Mitglied ist.


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