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Gesetzliche Krankenversicherung: Die nächste Gesundheitsreform, bitte

[28.07.2010] -

Anfang Juli 2010 hat die Regierung Eckpunkte für eine Gesundheitsreform vorgestellt, die – wie alle Vorgängerinnen – durch ein wesentliches Charakteristikum gekennzeichnet ist: Die Versicherten müssen mehr zahlen.

Der bisherige Beitragssatz von 14 Prozent steigt auf 14,6 Prozent des Bruttoverdiensts. Die Kosten hierfür teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil erhöht sich noch wie bisher um den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Insgesamt werden nächstes Jahr also 15,5 Prozent fällig, davon 7,3 Prozent auf Arbeitgeber- und 8,2 Prozent auf Arbeitnehmer-Seite.

Das Besondere: Der Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent soll für die Zukunft festgeschrieben werden. Das bedeutet: Künftige Kostensteigerungen des Gesundheitssystems, die zu Beitragssteigerungen der Krankenkassen führen, gehen voll zulasten der Versicherten. Ob die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge berechnet werden,  angehoben wird, gleich bleibt oder – wegen gefallener Durchschnittsverdienste sogar etwas abgesenkt wird, entscheidet sich erst im Oktober 2010.

Zusatzbeiträge deutlich teurer?

Experten erwarten 2011 für den gesamten Bereich der Krankenkassen ein Defizit von elf Mrd. Euro. Davon sollen etwa sechs Mrd. Euro von den Versicherten finanziert werden. Die Erhöhung des Beitragssatzes reicht dazu nicht aus. Mit Zusatzbeiträgen, die allein vom Arbeitnehmer zu tragen sind,  werden deshalb spätestens nächstes Jahr wohl alle Kassenmitglieder konfrontiert werden.
Dabei soll das bisherige System vereinfacht werden: Es entfallen sowohl die Deckelung auf maximal 1 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze als auch die pauschale Begrenzung auf höchstens 8 Euro/Monat ohne Einkommensüberprüfung. Eine Obergrenze für den Zusatzbeitrag gibt es künftig nicht mehr, weder prozentual noch in absoluten Beträgen.

Tipp
Wenn Ihre Kasse demnächst einen Zusatzbeitrag einführt oder anhebt, sollte Sie das nicht zu einem voreiligen Kassenwechsel veranlassen. Erstens ist mehr denn je auch das Leistungsspektrum einer Kasse und ihre Servicefreundlichkeit von Bedeutung: Was nützen Ihnen einige gesparte Euro im Monat bei einer kleinen Betriebskrankenkasse, wenn diese die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten für freiwillige Leistungen an die Versicherten nicht ausschöpft oder wenn bei Abrechnungsfragen kein Berater greifbar ist? Außerdem empfiehlt es sich, im kommenden Jahr erst einmal die Entwicklung im Bereich der Krankenkassen abzuwarten und zu beobachten, in welchem Umfang andere Kassen vom Instrument des Zusatzbeitrags Gebrauch machen. Denn nach einem Kassenwechsel sind Sie 18 Monate –  Ausnahme Sonderkündigungsrecht – an Ihre neue Kasse gebunden.

Ein kleiner Trost: Der Gesetzgeber plant bei den Zusatzbeiträgen einen neuen Sozialausgleich. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen zwei Prozent des individuellen (sozialversicherungspflichtigen) Bruttoverdiensts, wird der Versicherte von der Beitragszahlung freigestellt. Diesen Teil übernimmt dann automatisch der Staat in Form eines steuerfinanzierten Zuschusses für die Krankenkassen.

Beispiel:
Der sozialversicherungspflichtige Bruttoverdienst beträgt 1.500 Euro, der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse 45 Euro und der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen 32 Euro. Dann sorgt der Sozialausgleich automatisch dafür, dass der Versicherte nur 32 Euro zahlen muss, den Rest von 13 Euro übernimmt der Staat.

Ein weiterer Trost: Gesundheitsminister Dr. Rösler schätzt, dass durch die Anhebung des Beitragssatzes und verschiedene Sparmaßnahmen die Kassen zumindest 2011 überhaupt keinen oder nur einen ganz niedrigen Zusatzbeitrag von wenigen Euro verlangen werden. Und das Bundesversicherungsamt BVA hat ausgerechnet, dass bis 2014 der Zusatzbeitrag aller Kassen im Durchschnitt  16 Euro monatlich nicht übersteigt. Dann würde für einen Monatsverdienst unter  800 Euro der Sozialausgleich zum Zuge kommen.


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