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Rentenkürzungen im öffentlichen Dienst teilweise unwirksam

[03.03.2008] -
Die Regelungen zur Kürzung der Zusatzrenten im öffentlichen Dienst sind teilweise unwirksam. So hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden (Urteil vom 14.11.2007, Az. IV ZR 74/06).

Die Versorgungsanstalten des Bundes und der Länder hatten nach einer Tarifvereinbarung das System der Gesamtversorgung komplett umgestellt. Das Gesamtversorgungssystem wurde durch ein Punktesystem abgelöst. Dabei gab es zwar umfangreiche Übergangsregelungen, doch wurde dennoch dagegen geklagt. Schließlich ging es teilweise um Kürzungen von bis zu 80% der bisherigen Anwartschaft.

Streitpunkt ist vor allem die sogenannte Startgutschrift (Startpunkte) im neuen System. Der BGH bestätigte im Ergebnis diese Reform als eine Verletzung der Grundrechte der Angestellten.

Dennoch: Grundsätzlich befand das Gericht das neue System als rechtmäßig. Allerdings sah es insbesondere eine Ungleichbehandlung bei Versicherten mit längerer Ausbildung. Betroffen sind vor allem Akademiker und diejenigen, die beispielsweise wegen einer vorangegangenen handwerklichen Tätigkeit erst später in den öffentlichen Dienst gewechselt sind.

Sie können die für eine Vollrente erforderlichen 44,44 Pflichtversicherungsjahre von vornherein gar nicht erfüllen. Die sich dadurch ergebenden "automatischen Abstriche" verstoßen gegen den Gleichbehandlungsgrundssatz. Die Tarifparteien müssen nun eine neue verfassungskonforme Regelung treffen.

Geldtipp
Wer durch die Neuregelungen benachteiligt wurde und bis jetzt noch nichts dagegen unternommen hat, kann Klage erheben und sich auf das BGH-Urteil berufen.


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