Mit der Stoppuhr Pflegeaufwand ermitteln
[25.06.2010] -
Mit zunehmendem Pflegebedarf gibt es bei der Pflegeversicherung höhere Leistungen. Kein Wunder, dass deshalb darüber gestritten wird, wie der Pflegebedarf gemessen wird.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss dabei in jedem Fall die Stoppuhr zu Hilfe genommen werden (Az. B 3 P 10/08 R). Im Urteil war vor allem der Hilfebedarf beim Gehen strittig. Angesetzt wurden dabei 25 bis 27 Wegstrecken für die Hin- und Rückwege zu den Mahlzeiten, zur Toilette und zur Dusche sowie dem abendlichen Zubettgehen.
Die Pflegebedürftige wurde dabei jeweils von einer Pflegekraft begleitet. Für jeden Gang wurde dabei rund eine halbe Minute angesetzt, was auf eine Minute aufgerundet wurde. Falsch, befand das BSG: Aufgerundet werden dürfe erst das Gesamtergebnis, das sich für die tägliche Hilfe beim Gehen ergebe. Unterm Strich kam so pro Tag ein um 13 Minuten geringerer Pflegebedarf heraus – woraus sich ergab, dass die Pflegekasse zu Recht (wie das BSG befand) die Einstufung in eine höhere Pflegestufe ablehnte.
Tipp
| Nach diesem Urteil ist es gerade für pflegende Angehörige wichtiger denn je, minutiös in einem Pflegetagebuch festzuhalten, bei welchen Verrichtungen sie den Pflegebedürftigen wie lange unterstützen. Ein Pflegetagebuch ist bei der Pflegekasse erhältlich. Verbindliche Richtlinien zur Einstufung von Pflegebedürftigen hat der Spitzenverband der Medizinischen Dienste (MDS) entwickelt. Dabei handelt es sich um die "Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches" (BRi) entwickelt. Das 199 Seiten starke Werk kann unter www.mds-ev.org heruntergeladen werden. Die BRi sind die Grundlage für jede Einstufung. |