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Heimvertrag endet sofort mit dem Tod des Bewohners

[25.06.2010] -
Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist teuer. Hier zählt jeder Tag. Kein Wunder, dass die Pflegekassen kein Interesse daran haben, die vertraglich vorgesehenen zwei Wochen über den Tod des Bewohners hinaus zu zahlen. Brauchen sie auch nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt festgestellt hat. Profitieren Sie von dieser Entscheidung.

Im konkreten Fall klagte eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. In ihrem Mustervertrag endete der Heimvertrag erst zwei Wochen nach dem auf den Sterbetag folgenden Tag, falls der Heimplatz nicht anderweitig belegt werden konnte. Alle Kosten liefen weiter, nur die ersparten Aufwendung wurden angerechnet.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte hierzu letztinstanzlich fest, dass diese Klausel unwirksam ist - jedenfalls dann, wenn der Heimbewohner Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält. Hier endet die Zahlungsverpflichtung mit dem Sterbetag. Die gesetzlichen Regelungen zur Heimunterbringung, die die Zwei-Wochen-Vereinbarung zulassen, gelten nur für Fälle, in denen keine Pflegeversicherungsleistung erbracht wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Heimbewohner keine Pflegestufe bewilligt bekommen hat (BVerwG, Urteil vom 2.6.2010, Az. 8 C 24.09).


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