Rente mit 67 beschlossen
[22.03.2006] -
Die erste große Entscheidung, die die Bundesregierung in Sachen Reformen beschlossen hat, ist die »Rente mit 67«. Das ist die medienwirksame Bezeichnung für den Vorgang, das Regelrentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von heute 65 Jahren auf 67 Jahre anzuheben.
Gesetz ist das noch lange nicht. Dies soll erst im Sommer 2007 erfolgen. Beschlossen ist, langjährig Versicherte – also solche Versicherte, die 45 oder mehr Rentenversicherungsjahre aufweisen – von dieser Regelung auszunehmen. Zudem begann recht schnell eine Debatte darüber, ob man nicht bestimmte körperlich sehr belastende Berufe ebenfalls von dieser Regelung ausnehmen sollte. Experten haben dann ermittelt, dass beide Ausnahmeregelungen zusammen letztlich das gewünschte Ergebnis konterkarieren würden, da dann kaum noch jemand betroffen sei.
Das Ganze soll ab dem Jahr 2012 beginnen und im Jahr 2035 enden. In diesen 24 Jahren soll Jahr für Jahr der Rentenbeginn (ohne Abschlag) um einen Monat herausgezögert werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die möglichen Auswirkungen.
| Geburtsjahrgang |
Rentenbeginn bisher (beispielhaft) |
Beginn ohne Abschlag |
entspricht einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit |
| 1947 |
März 2012 |
April 2012 |
1 Monat |
| 1950 |
März 2015 |
Juli 2015 |
4 Monate |
| 1956 |
März 2021 |
Dezember 2021 |
9 Monate |
| 1965 |
März 2030 |
September 2031 |
19 Monate |
| 1970 |
März 2035 |
März 2037 |
24 Monate |
So lesen Sie die Tabelle:
Sie sind Jahrgang 1956 und im Februar geboren. Dann ist der Rentenbeginn nach derzeit geltendem Recht der März 2021. Kommt die Regelung wie geplant, so können Sie Ihre Rente erst 9 Monate später, im Dezember 2021, ohne Abschläge erhalten. Bei anderen Geburtsmonaten verschiebt sich der Termin entsprechend; beispielsweise für die im Dezember 1956 Geborenen auf den September 2022.
Der erste Rentenjahrgang, der betroffen ist, ist der Jahrgang 1947. Ab dem Jahrgang 1969 ist ein vorzeitiger Rentenbeginn nur noch mit Abschlägen möglich.
Lässt man die Diskussion, ob die Regelungen gerecht sind oder nicht, einmal außen vor, so stellt sich die Frage, was der Einzelne tun muss oder sollte, um mit dem Thema umzugehen.
Vorgesehen ist eine Abschlagsregelung, das heißt grundsätzlich können Sie auch wie bisher mit 65 in Rente gehen, allerdings müssen Sie dann für jeden Monat, den Sie eher gehen, Abschläge von 0,3 % hinnehmen (noch nicht gesetzlich verankert). Das Verfahren ist nicht neu. In der Gruppe 3a2 der »Fakten & Tipps« ist im Abschnitt »I. So berechnen Sie Ihre Rente« das Verfahren dargestellt. Dass sich ein vorzeitiger Rentenbeginn trotz der Abschläge lohnen kann, haben wir bereits an verschiedenen Stellen vorgerechnet.
Bleibt die Frage: Was tue ich, wenn ich nicht mit Abschlägen gehen will, aber auch nicht mehr arbeiten möchte? Die Beantwortung der Frage wird dadurch noch komplizierter, dass ja für viele Jahrgänge ein vorzeitiger Rentenbeginn vor 65 schon nicht mehr möglich ist. Ohne Rente im Ruhestand heißt, vom Vermögen zu leben. Sie könnten beispielsweise den Ablauf Ihrer Lebensversicherung in diese Phase legen. Das hat den Vorteil, dass eine mögliche Versteuerung der Ablaufleistung kaum zum Tragen kommt, da Sie in diesem Jahr keine anderen Einkünfte haben. Einen Teil der Leistung können Sie dann in der Überbrückungsphase nutzen. Aber Vorsicht: Wenn diese Lebens- oder Rentenversicherung Ihren Ruhestand sichern sollte, dann fehlt Ihnen ein Teil des Geldes. Wie man solch eine Phase plant, haben wir in der Gruppe 4a1 »II. Die Basis der Finanzplanung: Ihre Wünsche und Ziele« dargestellt.
Es gibt aber eine weitere Variante, die derzeit noch nicht weit verbreitet ist: die so genannten Arbeitszeitkonten oder Wertkontenmodelle. Ganz verkürzt gesagt, wandeln Sie während Ihres Berufslebens Zeit (zum Beispiel Überstunden) oder Geld (zum Beispiel Sonderzahlungen) in Geld um und nutzen dieses Geld, um früher in den Ruhestand zu gehen. Die Funktionsweise ist der Altersteilzeit ähnlich. Auch bei den Arbeitszeitkonten beziehen Sie in der so genannten Freistellungsphase Ihr Gehalt, ohne dafür arbeiten zu müssen. Die Arbeit haben Sie ja bereist geleistet.
Fakt ist auf jeden Fall: Wenn Sie nicht bis zum vorgesehenen Termin arbeiten wollen oder können, müssen Sie weitere Vorsorge treiben und Geld investieren.
Redaktion Fakten & Tipps